Satzung
§ 1
Der Cigarren- und Pfeifenclub wurde am 03.06.1999 mit der Gründerversammlung gegründet.
Als Name wurde »Aficionados del Tabaco e.V. Zwickau« angenommen.
§ 2
Der Sitz des Cigarren- und Pfeifenclubs ist die Katharinenstraße 27 in 08056 Zwickau.
§ 3
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 4
Unser Cigarren- und Pfeifenclub verfolgt gemeinnützige Zwecke.
§ 5
Zweck des Vereins ist die Förderung eines kulturvollen Lebensstils in der Gesellschaft mit Gleichgesinnten. Zum Kult des Cigarre- und Pfeiferauchens gehört auch das Wissen um die Geschichte und den Herstellungsprozess handgefertigter Cigarren und Pfeifen.
Dies alles soll literarisch und im Gespräch sowie im gemeinsamen Genießen vertieft werden.
§ 6
Unser Verein erstrebt Verbindungen zu gleichgesinnten Vereinen und Verbänden des In- und Auslandes.
§ 7
Die Mitgliedschaft im Verein ist jedem offen, unabhängig von Rasse und Geschlecht, Nationalität und politischer Überzeugung.
§ 8
Die Mitgliedschaft wird aufgrund eines schriftlichen Antrages erworben, der die vollständigen Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) und die Angaben zur Bankverbindung enthält.
Über den Antrag entscheidet das Präsidium. Das Präsidium ist autorisiert, über die Aufnahme weiterer Mitglieder zu entscheiden.
§ 9
Mit der Übergabe des Aufnahmeantrages erkennt der Antragsteller die Satzung des Vereins an.
Er erkennt damit auch die existierenden Beschlüsse und vereinsinternen Festlegungen an.
§ 10
Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, Ehrenmitgliedern und fördernden Mitgliedern.
- Ordentliche Mitglieder sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Ehrenmitglieder müssen alle Mitglieder beschließen.
- Fördernde Mitglieder sind Personen, Firmen oder Einrichtungen, die den »Aficionados del Tabaco e.V. Zwickau« unterstützen.
§ 11
Die Mitgliedschaft kann auf schriftlichen Antrag ruhen oder endet durch schriftliche Abmeldung, durch Ausschluss oder Tod.
- In begründeten Ausnahmefällen – z.B. durch beruflich oder privat begründete längere Ortsabwesenheit o.ä. – kann die Mitgliedschaft ruhen.
- Das Ruhen der Mitgliedschaft kann jederzeit beantragt werden. Abmeldungen können per 30.06. oder per 31.12. des Kalenderjahres erfolgen.
- Das Präsidium entscheidet über das Ruhen der Mitgliedschaft oder den Austritt von Mitgliedern, nachdem der Antrag an dieses schriftlich gerichtet wurde.
- Der Ausschluss erfolgt aufgrund eines schriftlichen begründeten Antrages des Präsidiums an die nächstfolgende Mitgliederversammlung, die dann mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden entscheidet.
Die Abmeldegebühr beträgt € 10,00.
§ 12
Ausschlussgrüde können sein:
- Zahlungsrückstände bei Beträgen von mehr als 3 Monaten, wenn deswegen einmal mit Androhung des Ausschlusses unter angemessener Festsetzung gemahnt wurde (1 Monat).
- Handeln gegen die Beschlüsse des Vereins.
§ 13
Der »Aficionados del Tabaco e.V. Zwickau« erhebt von all seinen Mitgliedern einen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe des Beitrages wird jeweils in der Jahreshauptversammlung, die bis zum Ende des ersten Kalendervierteljahres eines jeden Jahres stattfindet, beschlossen.
Bei Neuaufnahmen ist eine Aufnahmegebühr zu entrichten. Auch diese Gebühr wird für das jeweilige Geschäftsjahr in der genannten Jahreshauptversammlung beschlossen.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Der Pflichtbeitrag fördernder Mitglieder muss mindestens der Höhe des Jahresbeitrages ordentlicher Mitglieder betragen.
Der Beitrag wird über Lastschriftverfahren eingezogen.
§ 14
Die Jahreshauptversammlung findet jährlich bis spätestens Ende des ersten Kalendervierteljahres statt und ist unter Verantwortung des Präsidenten durch schriftliche Einladung aller Mitglieder einzuberufen.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen des Gesamtvereins sind einzuberufen, wenn dies mindestens 15 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe des Grundes schriftlich verlangen.
Die Einladungen müssen die Tagesordnung enthalten.
Von jeder Vollversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen.
§ 15
Aufgabe des Präsidiums ist es, den Cigarren- und Pfeifenclub nach innen und außen zu vertreten.
Es hat die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durchzuführen und die Einhaltung der Satzung durchzusetzen.
Das Präsidium wird auf die Dauer von 3 Jahren gewählt und bleibt nach Ablauf der Amtszeit bis zu einer erneuten satzungsgemäßen Präsidiumswahl im Amt.
Tritt ein Präsidiumsmitglied zurück oder scheidet es aus sonstigen Gründen vor Ablauf der regulären Amtszeit aus, so wird durch das verbleibende Präsidium für den Rest der Amtszeit ein Nachfolger kooptiert.
Protokolle und Niederschriften zur Versammlung/Vollversammlung sind durch einen Protokollanten zu fertigen und durch den Versammlungsleiter gegenzuzeichnen.
§ 16
Dem Präsidium des Vereins gehören an:
- Präsident
- Vizepräsident/Stellvertreter
- Vizepräsident/Stellvertreter
- Schatzmeister
- Schriftführer
§ 17
Der Präsident sowie die Vizepräsidenten sind zur Vertretung des Vereines jeweils allein berechtigt. Im Innenverhältnis wird jedoch bestimmt, dass bei Abwesenheit des Präsidenten durch Beschluss des Präsidiums bestimmt wird, welcher Stellvertreter die Rechtsvertretung des Vereines wahrnimmt.
Das bedeutet für den Verein, dass im Außenverhältnis der Präsident sowohl auch die Stellvertreter jedoch ein Rechtsgeschäft für den Verein abschließen, obwohl der Präsident nicht abwesend war, so ist das Rechtsgeschäft zwar wirksam, jedoch entstehen ggf. Haftungsansprüche des Vereines gegenüber dem Stellvertreter.
§ 18
Die Revisionskommission besteht aus drei Mitgliedern. Diese wählen eigenständig den Vorsitzenden der Revisionskommission.
Die Revisionskommission kontrolliert und überwacht den sachgemäßen und sparsamsten Umgang mit Finanzen und anderem Vermögen des Vereines und erstattet der Jahreshauptversammlung den Bericht zur Arbeit mit den Finanzen und anderem Vermögen.
§ 19
Innere Streitigkeiten und Verstöße, die das Vereinsleben betreffen, werden nach Empfehlungen sowie Beschlüssen durch das Präsidium beraten und entschieden.
§ 20
Die Jahreshauptversammlung ist beschlussfähig, wenn 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Bei Verhinderung von Mitgliedern können diese anderen Mitgliedern schriftlich die Bevollmächtigung zur Stimmabgabe übertragen oder ihr Votum selbst schriftlich einreichen.
Alle Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Änderungen der Satzung unseres Vereines können nur mit einer 2/3 Stimmenmehrheit der stimmberechtigten Vereinsmitglieder beschlossen werden.
Gleiches gilt für die Wahl des Präsidiums.
Auch hier können Mitglieder bei Verhinderung ihre Stimme anderen Mitgliedern schriftlich die Bevollmächtigung zur Stimmabgabe übertragen oder ihre Stimme per Briefwahl abgeben.
§ 21
Zum Zwecke der Auflösung des »Aficionados del Tabaco e.V. Zwickau« ist eine Mitgliedervollversammlung einzuberufen, zu der mindesten 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Die Einladung zu dieser Versammlung ist mindestens 2 Monate vor Stattfinden der Versammlung allen Mitgliedern auf dem Postweg zuzuschicken.
Der Zweck der Versammlung ist in dieser Einladung anzukündigen.
Ein Beschluss zur Auflösung des Vereines bedarf der 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Zwickau, den 24.10.2014